Mittelsdorf Gebäudeservice
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Hausmeisterservice · Gebäudepflege · Außenanlagen

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Hausmeisterservice, Objektbetreuung, Gebäudepflege und damit verbundene Dienstleistungen.

Prüfhinweis: Diese AGB sind eine auf das aktuelle Leistungsangebot abgestimmte Arbeitsfassung. Vor ihrer Verwendung müssen insbesondere Vergütung, Zahlungsziel, Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und steuerliche Angaben fachanwaltlich geprüft und mit der tatsächlichen Geschäftspraxis abgeglichen werden.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Mittelsdorf Gebäudeservice, Inhaber Tobias Mittelsdorf, und seinen Auftraggebern über Hausmeisterservice, Objektbetreuung, Gebäudereinigung, Grün- und Außenanlagenpflege, Winterdienst, Wohnungsservice sowie vereinbarte kleinere Service-, Montage- und Instandhaltungsarbeiten im rechtlich zulässigen Rahmen.

Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag haben Vorrang. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.

2. Angebote und Vertragsschluss

Anfragen über die Website sind unverbindlich und stellen noch keinen Vertragsschluss dar. Angebote werden auf Grundlage der mitgeteilten Angaben und, soweit erforderlich, einer Objektbesichtigung erstellt. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform, Unterzeichnung eines Vertrags oder einvernehmlichen Beginn der Leistung zustande.

Leistungsumfang, Ausführungsintervalle, Vergütung und gegebenenfalls Materialkosten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Leistungsverzeichnis.

3. Leistungserbringung

Die vereinbarten Leistungen werden fachgerecht und in dem vereinbarten Umfang erbracht. Mittelsdorf Gebäudeservice darf geeignete Erfüllungsgehilfen oder Nachunternehmer einsetzen, soweit dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

Witterungsabhängige Arbeiten können verschoben werden, wenn eine ordnungsgemäße oder sichere Ausführung nicht möglich ist. Beim Winterdienst richten sich Beginn, Häufigkeit, Flächen und Einsatzzeiten ausschließlich nach dem vertraglich festgelegten Leistungsumfang.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die notwendigen Zugänge, Schlüssel, Informationen, Freigaben und – soweit vereinbart – Wasser- und Stromanschlüsse rechtzeitig bereit. Gefahrenstellen, besondere Nutzungsvorgaben und bekannte Mängel sind vor Leistungsbeginn mitzuteilen.

Verzögerungen oder Mehraufwand durch fehlende Mitwirkung können nach vorheriger Information gesondert berechnet werden, sofern der Auftraggeber sie zu vertreten hat.

5. Vergütung und Zahlung

Es gelten die im individuellen Angebot vereinbarten Preise. Nicht umfasste Zusatzleistungen werden nur nach Abstimmung ausgeführt und gesondert berechnet. Angaben zur Umsatzsteuer richten sich nach der auf der Rechnung ausgewiesenen steuerlichen Behandlung.

Rechnungen sind innerhalb des im Angebot oder auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

6. Abnahme, Mängel und Beanstandungen

Soweit eine Abnahme gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist, hat der Auftraggeber die Leistung nach Fertigstellung zu prüfen. Erkennbare Beanstandungen sollen zeitnah und konkret mitgeteilt werden. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt. Mittelsdorf Gebäudeservice ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben, soweit dies gesetzlich vorgesehen und zumutbar ist.

7. Vertragslaufzeit und Kündigung

Vertragsbeginn, Laufzeit und ordentliche Kündigungsfrist ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Betreuungsvertrag. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen sollen mindestens in Textform erfolgen.

8. Haftung

Mittelsdorf Gebäudeservice haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in gesetzlich zwingenden Haftungsfällen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

9. Verbraucher und Widerrufsrecht

Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Einzelheiten enthält die Widerrufsbelehrung. Auf ausdrücklichen Wunsch kann vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung begonnen werden; hierfür sind die gesetzlich erforderlichen Erklärungen gesondert einzuholen.

10. Verbraucherstreitbeilegung

Mittelsdorf Gebäudeservice ist nicht verpflichtet und derzeit nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann als Gerichtsstand der Geschäftssitz von Mittelsdorf Gebäudeservice vereinbart werden.

Stand: August 2026

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